

Lebendige Tradition: die studentische Mitbestimmung
Alle Studierenden haben das Recht und die Pflicht, in der Universität mitzureden – so will es bereits der Gesetzgeber. Die studentische Mitbestimmung ist Teil der universitären Selbstverwaltung und gestaltet die Uni zu einem großen Teil mit.
Einmal im Jahr sind alle Studierenden dazu aufgerufen, das Studierendenparlament (StuPa) zu
wählen. Es bestimmt unter anderem die Mitglieder des Allgemeinen Studierenden Ausschusses
(AStA) sowie der studentischen Kommissionen, und es schlägt studentische Mitglieder für die
Gremien der Universität vor. Das StuPa beschließt den Haushalt der Studierendenschaft, fördert
studentische Initiativen und entscheidet über die Höhe und Verwendung der Sozialbeiträge.
Stets für die Studierenden unterwegs: der AStA
Für die Studierenden ist der AStA eine gute Adresse. Er bietet Beratung zu Studium, Finanzen oder
Rechtsfragen. Um sich ein umfassendes Bild von der Meinung aller Studierenden zu machen, kann
der AStA zu wichtigen Themen eine Vollversammlung einberufen. Auch Urabstimmungen gehören
zum Instrument der Studierendenschaft. Der AStA gliedert sich in mehrere themenspezifische
Referate.
Auf der Ebene der Fakultäten sind die Studierenden durch die Fachschaften vertreten. Auch sie sind
Anlaufstelle für Studierende, zum Beispiel bei Prüfungsfragen. Die Fachschaften sind in den Gremien
der Fakultäten vertreten. Hier werden Entscheidungen über die Verwendung von Studienbeiträgen,
Studiengänge und Prüfungen, über Belange der Fakultät und Neuberufungen gefällt. Auch sitzen Vertreter der Fachschaften zum Teil in fachbezogenen Kommissionen auf zentraler Ebene.
Eine Auflistung der studentischen Organisationen an der Uni Bielefeld ist hier zu finden.
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